VORBEMERKUNG
Ein geregelter Schulalltag ist nur möglich, wenn man gegenseitig Rücksicht nimmt, Ordnung hält und die Rechte anderer achtet. Die Schul- und Hausordnung gilt für alle, die am Schulleben beteiligt sind. Zum Schulleben gehören auch außerunterrichtliche Veranstaltungen. Im Schulbereich sind die Lehrerinnen und Lehrer beider Schularten, der Schulsozialarbeiter sowie der Hausmeister gegenüber allen Schülerinnen und Schülern weisungsberechtigt.
1 | SCHULBEREICH |
1.1 | Schulgelände und Pausenbereich: siehe Karte |
1.2 | Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 – 10 dürfen den Pausenbereich während der Unterrichtszeit nur ausnahmsweise und mit ausdrücklicher Erlaubnis eines Lehrers oder einer Lehrerin verlassen. |
2 | ORDNUNG IM SCHULBEREICH |
2.1 | Es liegt im Interesse aller, das Schulgelände, das Schulgebäude und besonders auch die Toiletten sauber zu halten. Das gleiche gilt auch für alle Bereiche der Schwimm- und Sportstätten. |
2.2 | Abfälle müssen in die dafür aufgestellten Behälter sortiert und rechtzeitig entsorgt werden. |
2.3 | Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig Schäden an den Einrichtungen der Schule verursacht, muss für den Schaden aufkommen. |
2.4 | Auf dem Schulgelände ist Rauchen grundsätzlich verboten. |
2.5 | Alkoholische Getränke sind im Schulbereich nicht erlaubt. Diese Regelung kann für besondere Anlässe durch die Schulleitungen aufgehoben werden. |
2.6 | Colahaltige, offene sowie Getränke in Einwegverpackungen sind im Schulgebäude nicht gestattet. Ebenso ist das Kauen von Kaugummi aus hygienischen Gründen untersagt. |
2.7 | Eine Gefährdung von Mitschülerinnen und Mitschülern ist zu vermeiden, deshalb sind das Herumrennen im Schulgebäude und das Werfen mit gefährdenden Gegenständen im gesamten Schulbereich verboten. |
2.8 | Im Schulgebäude dürfen Inliners, Skateboards, Kickboards und dergleichen nicht benutzt werden. Autos, Motorräder, Mopeds und Fahrräder müssen auf den ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden. |
3 | REGELUNGEN FÜR DEN UNTERRICHT |
3.1 | Fachräume, Sportstätten und das Schwimmbad dürfen ohne Lehrerin bzw. Lehrer nicht betreten werden. |
3.2 | Wenn eine Lehrerin oder ein Lehrer 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht erschienen ist, schauen die Klassensprecher im Lehrerzimmer nach und unterrichten gegebenenfalls das Sekretariat. |
3.3 | Während der Unterrichtszeit muss im Schulgebäude Ruhe herrschen. In dieser Zeit ist der Aufenthalt im Untergeschoss nicht erlaubt. |
3.4 | Jugendliche, die während der Mittagspause in der Schule bleiben dürfen, halten sich im Foyer und auf den Galerien auf und verhalten sich so, dass Ganztagesangebote nicht gestört werden. |
3.5 | Warme Speisen dürfen nur im Aufenthaltsraum eingenommen werden. |
4 | ORDNUNG IN DEN UNTERRICHTSRÄUMEN |
4.1 | Alle Schülerinnen und Schüler sind für Sauberkeit und Ordnung in den Klassenräumen verantwortlich. Dies gilt in besonderer Weise für Klassen, die kein eigenes Klassenzimmer haben. |
4.2 | Wenn eine Klasse oder ein Kurs einen Unterrichtsraum verlässt, ist die ganze Gruppe für die Ordnung verantwortlich. Die Klassenordner und Müllbeauftragten achten darauf, dass die Tafel geputzt, der Boden sauber und Tische und Stühle an ihrem Platz stehen. |
4.3 | Nach Unterrichtsschluss werden die Tischablagen ausgeräumt, die Fenster geschlossen und das Licht gelöscht. |
4.4 | Bei Klassenzimmerwechsel, zu Beginn der „Großen Pause“ und bei Unterrichtsschluss werden die Unterrichtsräume abgeschlossen. |
4.5 | Es ist nicht gestattet, aus den Fenstern zu steigen. |
4.6 | Für Fachräume gelten zusätzlich besondere Bestimmungen. |
5 | PAUSENORDNUNG |
5.1 | In den kleinen Pausen dürfen Schülerinnen und Schüler das Klassenzimmer nur zum Toilettenbesuch bzw. zum stundenplanmäßigen Raumwechsel verlassen. |
5.2 | In der „Großen Pause“ verlassen alle Schülerinnen und Schüler die Unterrichtsräume. Das Untergeschoss und die Feuertreppen gehören nicht zum Aufenthaltsbereich während der „Großen Pause“. |
6 | GARDEROBENORDNUNG |
6.1 | Dinge, die im Unterricht nicht benötigt werden, müssen aus Versicherungsgründen vor Schulbeginn im Schließfach eingeschlossen und dürfen nach der letzten Unterrichtsstunde wieder geholt werden. |
6.2 | Alle Garderobenschlüssel werden persönlich zugeteilt. Die Schlüssel dürfen nicht ausgetauscht werden. Wer einen Schlüssel verliert oder beschädigt, muss 25,00 Euro bezahlen. |
7 | BUSHALTESTELLE |
7.1 | Die Schülerinnen und Schüler müssen hinter dem Sperrgitter auf die Busse warten, bis diese stehen und die Türen geöffnet haben. |
7.2 | Um Unfälle zu vermeiden, darf beim Einsteigen nicht gedrängelt und gestoßen werden. |
7.3 | Die Anweisungen der Aufsichtsführenden sind zu befolgen. |
8 | SCHULVERSÄUMNISSE (Auszug aus der Schulbesuchsverordnung) |
8.1 | „Jeder Schüler ist verpflichtet, den Unterricht und die übrigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule regelmäßig und ordnungsgemäß zu besuchen und die Schulordnung einzuhalten. Der Schüler ist auch bei freiwilligen Unterrichtsveranstaltungen so lange zur Teilnahme verpflichtet, als er nicht ordnungsgemäß abgemeldet ist. Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen (z.B. Krankheit) am Schulbesuch verhindert, ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich (am Fehltag) mitzuteilen (Entschuldigungspflicht). Im Falle elektronischer oder fernmündlicher Verständigung der Schule ist die schriftliche Mitteilung binnen drei Tagen nachzureichen.“ |
Werkrealschule
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