Die Regelung der Ferien ist unter Einbeziehung der beweglichen Ferientage gemäß der Ferienordnung des Ministeriums für Kultus und Sport in nachfolgenden Plänen festgelegt.
Bitte stimmen Sie Ihre Urlaubspläne mit den genannten Ferienterminen ab. Eine zusätzliche Beurlaubung direkt vor oder nach den Ferien kann nur in besonders triftigen Ausnahmefällen gewährt werden. Ein entsprechendes Angebot von Reiseveranstaltern vor oder nach den Ferien ist kein Beurlaubungsgrund.